AGB

Zurück zur Startseite

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer-, Reparatur- und Montagebedingungen für Verträge zwischen Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, und seinen Kunden.

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, Soholmbrück 5, 25842 Bargum (im Folgenden „Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister“) und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
  5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder im Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde – ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, (fern-)mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, kommt der Vertrag zwischen Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, und dem Kunden zustande, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware.

1.2. Angebote von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn dies im Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

1.3. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Lieferung

Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden mit Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen wurde. Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30 % der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.

3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister (nachfolgend: Vorbehaltsware).

3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

  • Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bereits bezahlt worden ist.
  • Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  • Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.
  • Der Unternehmerkunde darf die Vorbehaltsware ohne Zustimmung von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise – z. B. durch Abtretung – zu verfügen.
  • Auf Verlangen von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2. Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, über die Art der Nacherfüllung; es gilt zusätzlich § 377 HGB. Im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

1. Geltungsbereich / Verweis

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, sofern nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten

2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

2.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner Kosten berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

3. Kündigung

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten – einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile – sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

4. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

6.1. Die Angaben von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

6.2. In Fällen nicht voraussehbarer und von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, nicht zu vertretender betrieblicher Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

7.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. Erweitertes Pfandrecht

8.1. Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

V. Schlussbestimmungen

1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@nothelm.de.

Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Verbraucherschlichtung

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden – zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems – beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

3. Verhaltenskodex

Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

4. Gerichtsstand

Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, vereinbart.

5. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrecht des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern Andreas Nothelm, Installateur- und Heizungsbauermeister, seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt oder eine solche Tätigkeit auf irgendeine Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.